#MedSafetyWeek 2023 – Jeder Bericht zählt. Aufruf an Patient:innen und Gesundheitsberufe vom 6.-12. November 2023 vermutete Nebenwirkungen zu melden
Tragen Sie Ihren Teil zur Arzneimittelsicherheit bei. Als Patient:in, Ärzt:in, Krankenpfleger:in oder Apotheker:in können Sie helfen, dass Arzneimittel sicherer werden, indem Sie Nebenwirkungen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) melden. Im Rahmen der internationalen #MedSafetyWeek-Kampagne vom 6. bis 12. November arbeiten 88 Länder zusammen, um die Sicherheit von Arzneimitteln weltweit zu verbessern. Für Österreich nimmt das BASG, die nationale Arzneimittelbehörde, an der weltweiten #MedSafetyWeek teil, an der insgesamt mehr als 100 Arzneimittelzulassungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen zu schärfen. DI Dr. Günter Waxenecker, verfahrensleitendes Mitglied der österreichischen Arzneimittelbehörde, sagt: „Jede Meldung ist wichtig, um mehr Wissen und Verständnis für den Nutzen und die Risiken von Arzneimitteln in der klinischen Anwendung zu schaffen. Jede Meldung ermöglicht uns, Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.“ Somit trage jede Meldung von vermuteten Nebenwirkungen an das BASG dazu bei, „die Sicherheit von Arzneimitteln für Patient:innen auf der ganzen Welt zu erhöhen“. In einigen Fällen könne dies zu einer besseren Verschreibungsempfehlung führen, was die „Behandlungserfolge für Patient:innen“ verbessern kann.
Unter dem Motto ‚Wer kann melden?‘ konzentriert sich die diesjährige Kampagne auf die Schlüsselrolle jedes/r Patient:in, Ärzt:in, Krankenpfleger:in und Apotheker:in, der/die eine Nebenwirkung meldet und zur sicheren Verwendung von Arzneimitteln beiträgt. Alle Arzneimittelbehörden verfügen über Systeme zur Erkennung und Analyse von Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Der Zweck der Sicherheitsüberwachung besteht darin, mehr Informationen über bekannte Nebenwirkungen zu erhalten und neue Nebenwirkungen zu entdecken. Das ständige Sammeln und Überwachen von Informationen aus den eingegangenen Meldungen hilft dabei, Risiken im Zusammenhang mit Arzneimitteln zu erkennen und Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. Das BASG betont, wie wichtig es ist, Nebenwirkungen über das nationale Meldesystem zu melden. Alle beim BASG eingehenden Meldungen werden gründlich bewertet und geprüft, um die richtigen Schritte zum Schutz der Bevölkerung vor Schaden zu bestimmen. Seit 2006 hat das BASG mehr als 123.034 Meldungen über vermutete Nebenwirkungen erhalten und bearbeitet, bei denen Patient:innen, Betreuer:innen und Angehörige der Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle gespielt haben. In Richtung der Ärzt:innen und Angehörige von Gesundheitsberufen betont Waxenecker, „wenn Sie oder ein/e Patient:in, den Sie betreuen, von einer Nebenwirkung eines Arzneimittels betroffen sind, sollten Sie uns diese Nebenwirkung einfach per elektronischem Meldeformular oder E-Mail melden.“
Hintergrundinformationen zur Kampagne
Insgesamt nehmen dieses Jahr 100 Organisationen – Arzneimittelzulassungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen – aus 88 Ländern an der weltweiten Kampagne teil. Die #MedSafetyWeek wird vom Uppsala Monitoring Centre (UMC), das Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für internationale Arzneimittelüberwachung, geleitet und von der WHO und den Mitgliedern der International Coalition of Medicines Regulatory Authorities (ICMRA) unterstützt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist gemeinsam mit der europäischen Arzneimittelagentur EMA und mit seinen Partnerbehörden in den EU-Ländern verantwortlich dafür, dass die Gesundheit von Millionen von Menschen täglich durch die verantwortungsvolle Regulierung von wirksamen und sicheren Arzneimitteln geschützt und verbessert wird.
Meldemöglichkeiten für vermutete Nebenwirkungen können PatientInnen freiwillig und müssen Angehörige der Gesundheitsberufe (z.B. Ärzt:in, Apotheker:in…) gesetzlich verpflichtend an das BASG melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Melder einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Nebenwirkung und Arzneimittel beweisen kann. Es reicht, wenn ein solcher Zusammenhang als möglich erachtet wird, z.B. aufgrund der zeitlichen Beziehung oder weil eine andere Ursache (Co-Medikation, Grunderkrankungen, usw.) nicht erkennbar ist. Eine Nebenwirkungsmeldung kann rasch und einfach elektronisch unter Verwendung des elektronischen Meldeportals, schriftlich per Formular oder auch per mail unter https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungen eingebracht werden.
Rückfragen (fachlich):
Dr. Christoph Baumgärtel, Tel.: +43 505 55-36004
E-Mail: christoph.baumgaertel@ages.at
Rückfragen (für Medien):
Kommunikationsmanagement, Tel.: +43 505 55-25000
E-Mail: presse-basg@basg.gv.at
Vermutete Medikamenten-Nebenwirkungen sollen gemeldet werden
Im Rahmen der derzeit stattfindenden #MedSafetyWeek 2023 sind Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiter von Gesundheitsberufen aufgefordert, vermutete Nebenwirkungen von Medikamenten zu melden. In Österreich ist dafür das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig. Mit den Meldungen wird zur Arzneimittelsicherheit beigetragen. „Jede Meldung ermöglicht uns, Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen“, meinte Günter Waxenecker vom BASG.
Die #MedSafetyWeek 2023 findet seit heute bis zum 12. November statt. Das BASG betonte am Montag in einer Aussendung, dass jede Meldung von vermuteten Nebenwirkungen dazu beitrage „die Sicherheit von Arzneimitteln für Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt zu erhöhen“. In einigen Fällen könne dies zu einer besseren Verschreibungsempfehlung führen, was die „Behandlungserfolge für Patientinnen und Patienten“ verbessern kann.
Seit 2006 hat das BASG mehr als 123.034 Meldungen über vermutete Nebenwirkungen erhalten und bearbeitet, bei denen Patientinnen und Patienten, Betreuerinnen und Betreuer und Angehörige der Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle gespielt haben. In Richtung der Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen betonte Waxenecker, „wenn Sie oder eine Patientin, ein Patient, den Sie betreuen, von einer Nebenwirkung eines Arzneimittels betroffen sind, sollten Sie uns diese Nebenwirkung einfach per elektronischem Meldeformular oder E-Mail melden“.
Insgesamt nehmen dieses Jahr 100 Organisationen – Arzneimittelzulassungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen – aus 88 Ländern an der weltweiten Kampagne teil. Die #MedSafetyWeek wird vom Uppsala Monitoring Centre (UMC), das Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für internationale Arzneimittelüberwachung, geleitet und von der WHO und den Mitgliedern der International Coalition of Medicines Regulatory Authorities (ICMRA) unterstützt.
Vermutete Nebenwirkungen können Patientinnen und Patienten freiwillig bekanntgeben, Angehörige der Gesundheitsberufe sind gesetzlich verpflichtet, diese an das BASG melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Melder einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Nebenwirkung und Arzneimittel beweisen kann. Es reicht, wenn ein solcher Zusammenhang als möglich erachtet wird, z.B. aufgrund der zeitlichen Beziehung oder weil eine andere Ursache (Co-Medikation, Grunderkrankungen, usw.) nicht erkennbar ist. Eine Nebenwirkungsmeldung kann rasch und einfach elektronisch unter Verwendung des elektronischen Meldeportals, schriftlich per Formular oder auch per Mail unter https://go.apa.at/tTgzSSzveingebracht werden.